Branchen
AGB
1. Geltungsbereich
Alle auf unserer Internetseite dargebotenen Informationen und Leistungsangebote unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt CYF ZYPERN FIRMENGRÜNDUGEN – nachfolgend CYF genannt – dem Kunden verschiedene Dienstleistungen wie: die Gründung von Offshore-Gesellschaften („Gesellschaft“) und die damit im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Dienstleistungen („zusätzliche Dienstleistungen“) sowie die Unterstützung bei der Eröffnung von Konten („Kontoeröffnung“) und die Bereitstellung von Virtullen Office.
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen CYF und Unternehmen sowie Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner erkennt CYF nicht an, es sei denn CYF hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. FGZ weist ausdrücklich daraufhin, dass das Leistungsangebot von FGZ ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründer oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von FGZ nicht in Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von 15.000,- EUR pro Einzelfall fällig, die an FGZ zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an FGZ zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. GZF und deren Generalbevollmächtigte sind ausschließlich für die Gründung der Gesellschaften zuständig. Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden auch nicht angeboten. Der Vertragspartner hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Bilanzen, BWA, Steuererklärungen, etc. ordnungsgemäß erstellt und pünktlich bei den zuständigen Behörden (Handelsregister, Finanzamt) eingereicht werden.FGZ leistet keine Rechts-/Steuerberatung. Die Beratung durch FGZ beschränkt sich ausschließlich auf die jeweilige Firmengründung, Kontoeröffnung.
2. Vertragsabschluß
Alle auf unserer Internetseite angebotenen Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die Auftragsbestätigung / mit der Rechnungsstellung zustande. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von FGZ maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
Bei der Verlängerung von dauerhaften Leistungen (Registered Office; Treuhandservice) beginnt der Leistungszeitraum im Anschluss an den zuvor gebuchten Leistungszeitraum.
Der Besteller ist verpflichtet, FGZfortlaufend über alle etwaigen Änderungen seiner in der Bestellung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich zu informieren. Das gilt insbesondere bezüglich seiner eigenen postalischen Erreichbarkeit. Für gesendetet Post oder Emails an die bei uns vom Besteller angegebene Adresse gelten als zugestellt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die FGZ aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von FGZ. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen an uns bei Erhalt der Rechnung fällig, es werden keine Leistungen vor Zahlungseingang erbracht. Der Besteller / Auftraggeber ist hinsichtlich der vertraglich zu erbringenden Zahlungen vorleistungspflichtig. Dies gilt auch bei Bestellungen mit gewünschtem 24 oder 48 Stunden Schnellgründungsservice. Falls nicht anders vereinbart behalten wir uns das Eigentumrecht an den über uns gegründeten oder bei uns erworbenen Gesellschaften bis zur vollständigen Bezahlung unserer Leistungen vor. FGZ ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät.
4. Haftung
Obwohl wir unsere Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt erbringen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf den für uns vorhersehbaren, unmittelbaren und vertragstypischen Durchschnittsschaden, maximal jedoch auf das Fünffache des Wertes des Auftrages oder bei Dauerschuldverhältnissen des vom Kunden zu entrichtenden Jahresentgelts. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.
FGZ haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch FGZ, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, der Vornahme von unerlaubten Handlungen, bezüglich aller angebotenen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere weiterer Servicedienstleistungen und Beratungen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen durch FGZ, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung, soweit nicht bereits zuvor zulässig ausgeschlossen, auf unmittelbare Schäden begrenzt.
Für Folgeschäden, mittelbare und untypische Folgeschäden, haftet FGZ nicht. Die Schadenersatzpflicht wird der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Unabhängig davon wird die Haftung von FGZ der Höhe nach auf den Jahrespreis der in Anspruch genommenen Dienstleistung begrenzt. FGZ kann die Eintragung einerLimited durch dasHandelsregister nicht garantierten. FGZ haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die dem Besteller durch die Nichteintragung der Limited entstehen.
Eine Überprüfung des vom Besteller gewünschten Firmennamens auf Marken- oder sonstige Rechte Dritter nimmt FGZ nicht vor, hierfür ist der Besteller selbst verantwortlich.
Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Postdienste, anderer Kommunikationsmittel oder Fortbewegungsmittel, insbesondere Verluste, die aus Verzögerungen, Missverständnissen, Verstümmelung, Missbrauch durch Dritte oder Vervielfältigung von Kopien entstehen, werden vom Kunden getragen, es sei denn, dass FGZ grob fahrlässig gehandelt hat. Dieser Absatz gilt auch für die Leistungen von Virtual Office.
FGZ kann weder im Falle einer Panne eines der für die Leistungen des Virtual Office notwendigen Nachrichtenmittel, noch für E-Mails oder Anrufe, die im Rahmen der Leistungen des Virtual Office Service empfangenen werden, haftbar gemacht werden.
Im Fall einer Kontoeröffnung kann FGZ unter keinen Umständen für die Beziehung zwischen der Bank und dem Kunden haftbar gemacht werden da FGZ lediglich als „Dritter“ fungiert. FGZ ist nicht befugt und nicht bereit als Mitarbeiter, Vertreter oder leitender Angestellter einer Bank zu handeln und / oder in ihrem Namen zu unterzeichnen oder auf irgendeine andere Art eine Haftung jeglicher Art gegenüber einer Bank zu übernehmen.
Darüberhinaus können wir keine Gewähr übernehmen:
a) für Leistungen die durch uns vermittelt, aber von Dritten erbracht werden;
b) für Aktualität und Richtigkeit der auf unserer Webseite enthaltenen Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen;
c) für die rechtliche Unbedenklichkeit der Firmenbezeichnungen unserer Vorratsgesellschaften, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht und hinsichtlich etwaiger Rechten Dritter
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass die an uns übermittelten persönlichen oder geschäftlichen Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, und nur für Zwecke im Zusammenhang mit den von uns angebotenen Leistungen verwendet, verarbeitet und genutzt werden.
Insbesondere ist FGZ zum Nachweis des Bestellvorganges berechtigt, IP-Adressen des Bestellers zu speichern. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie wechselseitig im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln.
6. Lieferung
Eintragungszertifikate und Handelsregisterauszüge können erst nach der Registrierung (Handelsregisternummer) erstellt werden und können bis zur Ausstellung mehrere Tage dauern. FGZ weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft mit der Eintragung in das Handelregister rechtswirksam entsteht. CYF wird dem Besteller die Firmennummer nach Kenntniserhalt mitteilen. Die Zeitdauer zur Übersendung der Originaldokumente ist abhängig von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Handelsregisteramtes. Für Verzögerungen kann FGZ keine Gewährleistung übernehmen. FGZ versendet die Unterlagen auf normalem Postwege. Wünscht der Besteller eine andere Versandart, so bedarf es diesbezüglich einer gesonderten Vereinbarung mit FGZ und der Kostenübernahme durch den Besteller. FGZ liefert nur innerhalb Europas frei Haus. Bei Lieferungen, die wegen unkorrekter Adressangaben erneut gesendet werden müssen, werden dem Vertragspartner die Versandkosten für die erneute Lieferung in Rechnung gestellt.
Die gegründeten Gesellschaften bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FGZ. Die Verlängerungsgebühren (Virtuall Office, Treuhandverträge) müssen mind. einen Monat vor Fälligkeit beglichen werden und sind immer ein Jahr im Voraus zu leisten. Ist dies nicht der Fall, behält sich FGZ und/oder die Gründungskanzlei und/oder der Treuhänder das Recht vor, die Gesellschaft zurückzunehmen und als Shelf Company zu veräußern oder von den Service-Dienstleistungen zurückzutreten.
FGZ ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse, Insolvenz oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten von FGZ – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird FGZ für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird FGZ den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen FGZ auch vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von FGZ seitens ihrer Vorlieferanten ist FGZ von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat.
FGZ hat das Recht – nach vorheriger Ankündigung den Verwaltungssitz (Registered Office) zu verlegen. Die Verlegung muss dem Vertragspartner eine Woche vorher mitgeteilt werden. Der Vertragspartner kann die Verlegung zustimmen oder verweigern. Verweigert er die Verlegung, so wird der Vertragspartner sich selbst um einen neuen Verwaltungssitz (Registered Office) bemühen. FGZ kann in diesem Falle nicht haftbar gemacht und rechtlich belangt werden.
7. Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechts- oder Steuerberatung sind und selbst keinerlei dieser Dienste anbieten. Sämtliche Informationen mit rechtlichem bzw. steuerrechtlichen Aspekten, die von uns weitergegeben werden, sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Sofern dies erforderlich ist, muss ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden. Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen sowie jegliche von uns zur Verfügung gestellten Formulare oder Verträge stellen keine Rechtsberatung dar. Derartige Formulare oder Verträge sind lediglich Muster und im Einzelfall nicht anwendbar. Es werden keinerlei Garantien oder Verpflichtungen hinsichtlich der Anwendbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit von Informationen, Links, Formularen oder Verträge übernommen. Die spezifischen Besonderheiten einer auftretenden Situation können Vorkehrungen erfordern, die in Formularen oder Verträgen nicht geregelt sind. Die Rechtslage in den einzelnen Staaten ist unterschiedlich und permanenten Änderungen unterworfen, die nur ein ortsansässiger Rechtsanwalt oder Steuerberater verlässlich klären kann. Das Zurverfügungstellen und die Weitergabe derartiger Informationen seitens unserer Firma ist deshalb kein Ersatz für rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch oder der Weitergabe solcher Informationen entstehen könnten. Wir übernehmen keine Firmengründungen die sich auch nur im weitesten Sinne mit Waffen, Drogen, Sex, Rassismus, Faschismus oder gewaltverherrlichenden Medien beschäftigt. Die dargestellten Geschäftsmöglichkeiten, Aufgaben und Dienstleistungen stellen keine Aufforderung oder Unterstützung zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung dar und sollen dies auch nicht. Die Eigenverantwortlichkeit des Lesers zur Versteuerung seines vorhandenen oder seines zu erwirtschaftenden Vermögens soll und kann nicht negiert werden.
8. Kündigung
Servicepakete werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit beträgt jeweilig 12 Monate. Sie beginnt mit dem Monat der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. Der Vertrag verlängert sich jeweilig um weitere 12 Monate, wenn er nicht zuvor fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Servicejahres.
Die Kündigung ist gegenüber FGZ fristgerecht in Schriftform zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für FGZ insbesondere dann gegeben, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, wenn eine Dienstleistung verlangt wird, die gegen die guten Sitten verstößt und/oder in einem Land der Europäischen Gemeinschaft unter Strafe gestellt ist. FGZ leistet auch keine Beratung zur Steuerhinterziehung.
FGZ behält sich das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Mandanten Treuhandverhältnisse zu kündigen sowie Verwaltungstätigkeiten einzustellen oder wenn FGZ darüber Erkenntnis erlangt, dass der Besteller Geschäften nachgeht, die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten zumindest in einem Land der Europäischen Union verstoßen.
FGZ behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in diesen Fällen der Kündigung vor.
Eine Kündigung bzw. Stornierung des Auftrages durch den Vertragspartner ist nur dann möglich, wenn FGZ für den Vertragspartner noch nicht tätig geworden ist. In diesem Falle berechnet FGZ für den entgangenen Auftrag eine Gebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes. Sobald FGZ den erteilten Auftrag teilweise oder zur Gänze durchgeführt hat, ist eine Stornierung nicht mehr möglich, auch nicht, wenn FGZ nur Teilleistungen erbracht hat. Das trifft insbesondere zu, wenn FGZ bei Firmengründungen nur die Kundendaten an das jeweilige Handelsregister übermittelt und/oder bei Kontoeröffnungen die Kontoeröffnungsunterlagen bereits an den Vertragspartner übermittelt hat.
Im Falle der Löschung der Gesellschaft berechnet FGZ … EURO zzgl. MwSt. Löschungsgebühr. Mit dem Antrag auf Löschung ist gleichzeitig eine Kündigung des Servicepaketes zum nächst möglichen Kündigungstermin verbunden. Bezüglich der Kündigungsfristen wird auf die vorgenannten Fristen verwiesen. Der Besteller hat daher noch die Servicegebühren zu entrichten, die bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Servicevertrages durch Kündigung anfallen. Ist der Löschungsantrag mit Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Servicejahres bei FGZ eingegangen und kann die Löschung aufgrund der üblichen Dauer von 6 Monaten nicht innerhalb des noch laufenden Servicejahres durchgeführt werden, so berechnet FGZ aus Kulanzgründen für den über das Servicejahr hinausgehenden Löschungszeitraum pauschal ……. EURO zzgl. MwSt. pro Monat statt einer weiteren vollen Servicejahresgebühr.
Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall in Schriftform und per Einschreiben erfolgen. Bei gerechtfertigter Kündigung gemäß eines der vorgenannten Gründe ist FGZ keinesfalls zur Rückzahlung eventuell vom Vertragspartner erhaltener Zahlungen verpflichtet. Eine Rückzahlungsverpflichtung seitens FGZ an den Vertragspartner ist in diesen Fällen grundsätzlich und unwiderruflich ausgeschlossen.
Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Leistungserbringers, wird dem Mandanten durch FGZ eine Transfergebühr von …….. Euro berechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Mandanten besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung bestehen.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend diejenige inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Soweit sich während des Vertragsverhältnisses Änderungen von Normen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber sei es in der Bundesrepublik Deutschland oder durch die Europäische Union oder der Anwendbarkeit von Normen/Verordnungen durch die Rechtsprechung der vorgenannten Länder bzw. der EU ergeben und wird hierdurch das Vertragsverhältnis betroffen, so haftet FGZ nicht für Änderungen im Vertragsverhältnis, die sich aus den vorbeschriebenen Änderungen ergeben.
FGZ verlässt sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Besteller erteilten Informationen, Auskünfte und ausgehändigten Dokumente. FGZ ist ausdrücklich nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.