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Stiftung/ Trust

Eine Stiftung ist im juristischen Sinn eine von einer Person unter Lebenden oder für den Todesfall geschaffenen Rechtsbeziehung, wenn Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen Verwaltung eines Trustees unterstellt worden ist.
Ein Zypern Trust kann darum als sehr effektiv Werkzeug genutzt werden um Einkommen von Firmen außerhalb Zyperns zu verwalten. Eine solcher zyprischen Offshore Trust bieten sich Vorteile wie
o Geringe Steuern
o Verwaltung von Vermögen im Todesfall
o Verhinderung unangenehme öffentliche Testamentseröffnung
o Schützt Vermögen vor Gläubigern oder Erben
o Planung von Gewinnbeteiligungen oder Pensions Plan

Begünstigte eines zyprischen Offshore Trust müssen Ihren Sitz außerhalb Zyperns haben. Nur Wohltätigkeits- Organisation können Ihren Sitz auch in Zypern haben. Mindestens einer der Treuhänder muss sein Wohnsitz in Zypern haben um die Angelegenheiten der Treuhandgesellschaft zu regeln. Es ist möglich einen Beschützer/Protector zu benennen welcher den Treuhänder in seiner Ausführung der Befugnisse beschränkt.
Eine Stiftung wird mittels einer Stiftungsurkunde gegründet („Trust Agreement“ oder „Trust Deed“). Hierin werden die Einzelheiten wie der Name des Stifters, das Stiftungsvermögen, den Stiftungszweck, die Begünstigten der Stiftung sowie der Handlungsrahmen des Verwalters geregelt. Die Stiftungsurkunde muss bei dem Stiftungsregister registriert werden. Es gibt keine Auskunftspflicht des Stiftungsregisters.
Nach dem neuen Zypern internationalen Trust Gesetzt werden sichergestellt das Treuhänder so wie Central Bank of Cyprus, Beamten der Regierung Zyperns oder andere Personen keine Informationen oder Dokumente über Begünstigten gegenüber dritten preisgeben dürfen.
Einkommen und Vermögen die sich außerhalb dem zuständigem Aufenthaltsland befinden, können durch zyprischen Offshore Trust verwaltet werden. Immobilien in der Offshore können sich nicht in Zypern befinden.

Ergänzend kann der Stifter einen sogenannten „Letter of Wishes“ ausstellen, worin weitere Befugnisse und Ermessensspielräume in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit festgelegt werden können. Dieser Letter of Wishes ist nicht Bestandteil der Stiftungsurkunde.

Empfehlenswert ist eine „Stiftung nach Ermessen“ (Discretionary Trust), bei welcher der Stifter späterhin mehr Entscheidungsmöglichkeiten hat, wie mit dem Stiftungsvermögen zu verfahren ist.

Das äußere Erscheinungsbild ist die Verwaltungsgesellschaft, im Innenverhältnis handelt sie jedoch im Namen der Stiftung.
Es empfiehlt sich zuerst die Gesellschaftsgründung durchzuführen und anschließend die Stiftung zu gründen, sonst würden extra Kosten entstehen. Zur Kontoeröffnung ist die Stiftungsurkunde erforderlich um die Einhaltung der Aktivitäten gemäß dem Stiftungszweck nachzuweisen.

Nach außen hin ist also absolute Anonymität gewährleistet, lediglich wir, das Stiftungsregister und die kontoführende Bank kennen den Namen des Stifters.

In einer Vereinbarung mit dem Bankhaus und der Gesellschaft wird dem tatsächlichen Eigentümer garantiert,  dass er alleinige Verfügungsgewalt über die Bankkonten der Zypern Gesellschaft besitzt.

Kontakt

W-V Law Firm LLP
Bulevardul Mihail Kogalniceanu 51, Sc. 1, Et. 3, Ap 15
050104 Bucuresti Sector 5
Romania

Telefon: +40 (0)316300470